Welcher Schutzanzug schützt wovor?

Auswahlhilfe für Schutzanzüge

Egal ob schmutzig, ätzend oder radioaktiv, es gibt für jeden Job den richtigen Schutzanzug. Welcher ist der Richtige für Ihren Arbeitsplatz? Dieser Artikel hilft Ihnen bei der Auswahl. 

Es gibt 6 Typen von Schutzanzüge und weitere Unterklassen. Jeder Typ beinhaltet die Schutzfunktionen der unteren Klassen, das heißt: Typ 1 erfüllt die Schutzfunktionen der Typen 2-6. 

Berücksichtigen Sie auch die drei Risikokategorien nach PSA Verordnung (EU) 2016/425 bei der Auswahl des Schutzanzugs.

Die 6 Typen sind wie folgt:

Schutzanzug Typ 1

gasdichte Chemikalienschutzkleidung nach EN 943-1

Typ 1 unterteilt sich in folgende Unterkategorien:

  1. 1a: „gasdichter“ CS-Anzug mit einer, von der Umgebungsluft unabhängigen, Atemluftversorgung die IM Anzug getragen wird. Dabei kann es sich zum Beispiel um ein separates Atemluftgerät handeln

  1. 1b: „gasdichter“ CS-Anzug mit einer, von der Umgebungsluft unabhängigen, Atemluftversorgung die AUSSERHALB des Anzugs getragen wird. Zum Beispiel ein Sauerstofftank auf dem Rücken des Trägers, die dazugehörige Maske wird über die Kapuze des Anzugs gezogen.

  1. 1c: „gasdichter“ CS-Anzug mit einer Atemluftversorgung mit Überdruck, zum Beispiel durch eine externe Leitung die positiven Druck im Anzug aufbaut und die Trägerin mit Atemluft versorgt.

  1. 1-ET: Kleidung für Notfallteams (Norm DIN EN 943-2 Notfallteams)

Diese Anzügen schützen vor hochtoxischen flüssigen oder gasförmige Stoffen. Sie sind gas-, flüssigkeits-, und staubdicht.

Schutzanzug Typ 2

Nicht gasdichte Chemikalienschutzkleidung nach EN 943-1

Bei CS-Anzügen des Typs 2, handelt es sich um nicht gasdichte Schutzanzüge. Diese Schutzanzüge benötigen ein Atemgerät für positiven Luftdruck. Die Schutzanzüge des Typ 2 sind sprüh-, und staubdicht. Sie eignen sich für den Umgang mit festen oder flüssigen Gefahrstoffen.

Schutzanzug Typ 3

Flüssigkeitsdichte Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien nach EN 14605

Schutzanzüge vom Typ 3 sind flüssigkeitsdicht und schützen vor flüssigen Gefahrstoffen, zum Beispiel Chemikalien. Die Nähte und Verschlüsse des Anzugs erfüllen die Anforderungen der Spritz-Prüfung nach EN 468. Das Material des Schutzanzugs ist mechanisch und chemisch beständig. Prüfen Sie vor Arbeitsbeginn, ob der Schutzanzug den Gefahren am Arbeitsplatz widersteht. Dokumente vom Hersteller geben Auskunft über Durchbruchzeiten für Chemikalien. 

Schutzanzug Typ 4

Spraydichte Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien nach EN 14605

Ähnlich Typ 3 mit dem Unterschied das Nähte und Anzugverschlüsse die Anforderungen der Sprüh-Prüfung nach EN 468 erfüllen. Schutzanzüge vom Typ 4 schützen den Körper vor Spritzern flüssiger Chemikalien.

Schutzanzug Typ 5

Staubdichte Schutzkleidung gegen Partikel nach EN ISO 13982-1

Schutzanzüge vom Typ 5 schützen Träger vor schwebenden Partikeln fester Gefahrstoffe. Schutzkleidung dieses Typs erfüllt die Minimum-Innenleckage Werte für staubförmige Teilchen. Mehr Informationen zu Partikelschutzanzügen finden Sie hier.

Schutzanzug Typ 6

Begrenzt sprühdichte Schutzkleidung nach EN ISO 13034

Schutzkleidung vom Typ 6 schützen vor Sprühnebel oder flüssigen Partikeln, aber nicht vor Flüssigkeiten. Typ 6 Anzüge entsprechen den Anforderungen der reduzierten Sprüh-Prüfung nach EN 468

Zum Typ 6 gehört Teilkörperschutz (PB) – Kleidungsstücke die Teile des Körpers bedecken. Zum Beispiel Überzieher für Arme oder Füße. Diese Kleidungsstücke erfüllen die Mindestanforderung der reduzierten Sprühprüfung.

Schutzkleidung dieses Typs wird bei einer Schutzkleidung vom Typ 6 wird bei einer möglichen Exposition mit Flüssigkeitsnebel, Flüssigkeitsaerosolen oder Spritzern eingesetzt. Absoluter Schutz vor Flüssigkeiten besteht in dieser Kategorie nicht. 

Was ist noch wichtig?

Die Risikokategorien nach PSA Verordnung (EU) 2016/425

Unterschiedliche Gefährdungen erfordern unterschiedliche Maßnahmen. Dies spiegelt sich in der PSA-Verordnung und der Richtlinie 89/686/EWG wider. Die drei PSA-Kategorien basieren auf der zu erwartenden Verletzungsschwere, die im Notfall durch angemessene persönliche Schutzausrüstung abgewendet werden kann.

Kategorie 1

Schützt Nutzer und Nutzerinnen vor geringen Risiken.

Dazu zählt ausschließlich PSA zum Schutz vor:

  • oberflächliche mechanische Verletzungen
  • Hautkontakt mit schwach aggressiven Reinigungsmitteln
  • Hautkontakt mit heißen Oberflächen unter 50 °C
  • Schädigungen der Augen durch Sonneneinstrahlung, sowie Witterungsbedingungen, die nicht von extremer Art sind

Kategorie 2

In Kategorie 2 fällt alle PSA, die weder in Kategorie 1 oder Kategorie 3 eingeordnet werden kann. Das können Sicherheitsschuhe, Gehörschutz oder Arbeitsschutzhelme sein. Individuell angepasste PSA fällt ebenso in die Kategorie 2.

Kategorie 3

Die Kategorie 3 beinhaltet alle PSA, welche vor irreversiblen Gesundheitsschäden und schwerwiegenden Folgen, wie z.B. Tod, schützen. Im Anhang I der PSA Verordnung werden explizit folgende Risiken genannt:

  • gesundheitsgefährdende Stoffe und Gemische,
  • Atmosphären mit Sauerstoffmangel
  • schädliche biologische Agenzien
  • ionisierende Strahlung,
  • warme Umgebung, mit vergleichbaren Auswirkungen wie bei einer Lufttemperatur von 100 °C oder mehr,
  • kalte Umgebung, mit vergleichbaren Auswirkungen wie bei einer Lufttemperatur von -50 °C oder weniger,
  • Stürze aus der Höhe,
  • Stromschlag und Arbeit an unter Spannung stehenden Teilen,
  • Ertrinken,
  • Schnittverletzungen durch handgeführte Kettensägen
  • Hochdruckstrahl
  • Verletzungen durch Projektile oder Messerstiche,
  • schädlicher Lärm

Wann kann ich auf Schutzmaßnahmen verzichten?

Die nötigen Schutzmaßnahmen für Ihren Arbeitsplatz, Tätigkeit oder Ihre Maschine regelt die entsprechende Gefährdungsbeurteilung. Diese umfasst  den Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung. Führt die Gefährdungsbeurteilung keine PSA auf, braucht der Arbeitgeber keine bereitstellen. Andere Arbeitskleidung die nicht primär dem Schutz des Trägers dient, stellt der Arbeitgeber weiterhin zur Verfügung.

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