Sie stehen im Stau auf der A9, hinter Ihnen befindet sich Ihre ätzende Ladung. Gefahrstoffklasse 8. Ihr blickt fällt auf die schriftliche Weisung auf dem Armaturenbrett. Wissen Sie spontan welchen Inhalt Ihre ADR-Koffers hat? Dieser Artikel hilft Ihnen Ihr wissen rund um das Thema ADR-Koffer aufzufrischen.
Was bedeutet eigentlich ADR oder GGVSEB?
ADR – Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route ist das europäische Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.
GGVSEB – GefahrGutVerordnungStraßeEisenbahnBinnenschiff regelt in Deutschland den nationalen und grenzüberschreitenden Transport von Gefahrgut auf Straße und ist zusätzlich zur ADR zu beachten.
Ein ADR-Transport ist kennzeichnungspflichtig. Benutzen Sie orangenen Warntafeln, um Ihren Transport als Gefahrgut Transport zu kennzeichnen. Als Fahrer brauchen Sie eine Gefahrgutfahrer-Ausbildung mit IHK-Prüfung. Erneuern Sie diese alle fünf Jahre, um Ihre ADR-Fahrer Lizenz zu behalten.
Natürlich gibt es auch im Gefahrgutrecht Freistellungen, z.B. diese:
1000 Punkte Regel (ADR 1.1.3.6)
- bis z.B. 333 kg/Liter Benzin, Scheibenflüssigkeit, Bremsflüssigkeit, lösemittelhaltige Farben, verschiedene Reiniger (säure-/laugehaltig)
oder
- bis z.B. 1000 kg Diesel, Mineralöle, Akkusäure, Autobatterien
eine Kombination der Stoffe ist möglich. Trotzdem muss die Summe unter 1000 Punkte bleiben.
Handwerkerregel (ADR 1.1.3.1)
- der Transport gefährlicher Güter darf ausschliesslich nur im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit stattfinden, nicht für Dritte,
- bis max. 450 kg/Liter ein Gebinde
Als Heim- und Handwerker stoßen Sie schnell an diese Grenzen. Bitte halten Sie unbedingt die o.g. Mengen ein. Sonst gilt die ADR in vollem Umfang. Sie benötigen in diesem Fall neben orangenen Warntafeln, ADR-Schein und anderen Anforderungen einen ADR Koffer.
Der ADR-Koffer dient Ihrem Schutz. Die Ausstattung richtet sich nach Gefahrenklasse des transportierten Gefahrguts. Der Gesetzgeber verlangt, dass Sie die richtige ADR-Ausrüstung bei jedem Transport von gefährlichen Gütern mitführen. Unabhängig vom Transportmittel. Dies zu kontrollieren fällt unter die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
Der Koffer ergänzt die vorgeschriebene Schutzausrüstung, die in jedem Fall vorhanden sein muss. Diese Ausrüstung sieht wie folgt aus:
- Warndreieck nach § 53a Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
- Feuerlöscher nach ADR ( i.d.R. Pulverfeuerlöscher, da einige Stoffe nicht mit Wasser gelöscht werden können)
- Erste-Hilfe-Ausrüstung nach DIN 13164
- Eine Warnweste pro Mitglied der Besatzung
Bei Transporten die mit orangenen Warntafel gekennzeichnet werden müssen, kommt folgendes hinzu:
- Ein ABC-Pulverlöscher mit zwei oder sechs Kilogramm Inhalt
- Eine Warnblinklichtleuchte (für Fahrzeuge ab 3,5 t)
- Mindestens ein Unterlegkeil
- Eine Handleuchte ohne metallische Oberfläche
Was gehört nun in den ADR–Koffer?
Führen Sie bei jedem Gefahrgut Transport eine schriftliche Weisung in der Sprache des Fahrers mit. Hier finden Sie das Dokument auf Deutsch, hier in anderen Sprachen. Die schriftliche Weisung legt fest, welche Schutzausrüstung für den transportierten Stoff im ADR-Koffer erforderlich ist.
Achten Sie also darauf, dass der Koffer nach den Vorschriften gepackt ist, die in der ADR Abschnitt 8.1.5 /GGSVEB festgelegt sind.
Folgende Utensilien bilden also den Grundstock jeder ADR-Ausrüstung:
Schutzschürze und Überzieher für Schuhe
Die Gefahrstoffklasse des Stoffes bestimmt die mitgeführte Schutzausrüstung. Ersetzen Sie bei höheren Gefährdungsklassen die Überzieher durch Gummistiefel, die Schutzschürze durch einen chemiebeständigen Schutzanzug.
Ein Gefahrgut Tansport aus den Klassen 3, 4.1, 4.3, 8 und 9 kann nach zusätzlicher Ausrüstung verlangen. Ist das der Fall, führt die schriftliche Weisung diese Utensilien ebenfalls auf:
- Schaufel oder Klappspaten
- Besen
- Auffangbehälter
- Kanalisationsabdeckung mit min. 100 x 100 cm
Was passiert, wenn ich meinen Koffer vergesse?
Fahren Sie einen Gefahrgut Transport ohne ADR-Ausrüstung und geraten in eine Kontrolle, wird es teuer. Rechnen Sie mit 150,00€ Bußgeld. Eine fehlende Unterweisung des Fahrers über Schutzmaßnahmen oder die falsche Ausrüstung im Koffer, kostet zwischen 200-250,00€ Bußgeld. Ob die Ausrüstung komplett ist, kontrollieren die Behörden anhand einer Checkliste. Diese erhält der Fahrer zusammen mit der schriftlichen Weisung vor Antritt der Fahrt.
Zum Abschluss finden Sie hier den aktuellen Bußgeldkatalog für Gefahrguttransporte.