Krebs am Arbeitsplatz entsteht nicht nur in der Raucherpause. Neben dem blauen Dunst, sind noch ca. 50 andere Stoffe der Gefahrstoffkategorie 1A und 1B [DGUV 1] als „krebserzeugend“ klassiert. Die Anzahl an krebserzeugenden Stoffgemischen ist nicht zählbar.
Krebserzeugende Gefahrstoffe sind die Hauptursache für Berufskrankheiten mit tödlichem Ausgang. [DGUV 2] Die Branchen in denen krebserzeugende Gefahrstoffe zum Berufsalltag gehören, sind vielfältig: Asbest in der Baubranche, Dieselemissionen in der KFZ Werkstatt oder Chrom IV Verbindungen in Galvanik und metallverarbeitender Industrie.
Wie kann ich das Risiko krebserzeugender Gefahrstoffe minimieren?
Können Risiken nicht durch organisatorische oder technische Maßnahmen beseitig werden, kommt persönliche Schutzausrüstung zum Einsatz. Die Pflicht zur Bereitstellung geeigneter PSA seitens des Arbeitgebers ist in der PSA Benutzungsverordnung [Bund 3] klar dargelegt. Die Pflicht der Arbeitnehmer die bereitgestellte PSA zu tragen, ebenso.
Doch was gehört zu organisatorischen und technischen Maßnahmen, die vor dem Einsatz von PSA durchgeführt werden müssen? Der Arbeitgeber steht in der Pflicht folgende Maßnahmen zu gewährleisten:
- Prüfung ob an den Arbeitsstätten mit weniger gefährlichen Stoffen gearbeitet werden kann
- Ermittlung der Exposition der Beschäftigten durch krebserzeugende Gefahrstoffe
- Einhaltung der stoffspezifischen Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) und Beurteilungsmaßstäbe
- Umsetzung der erforderlichen Schutzmaßnahmen
- Führung eines Expositionsverzeichnisses (aktualisierte TRGS 410)
- Gewährleistung der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Welche PSA brauche ich für den Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen?
Die angemessene persönliche Schutzausrüstung für den Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen ist in der zum Stoff oder Arbeitsplatz gehörenden Betriebsanweisung festgelegt. Wie oben erwähnt, muss die angemessene PSA bereitgestellt und vom Mitarbeiter getragen werden. Im Vorfeld muss der Mitarbeiter im korrekten Umgang mit der PSA und dem Gefahrstoff unterweisen werden.
Beim Umgang mit krebserzeugenden Chemikalien sind Schutzanzüge vom Typ 3/4/5/6 sinnvoll. Schutzanzüge vom Typ 5/6 sind Partikeldicht und kommen beim Umgang mit gefährlichen Feststoffen zum Einsatz. Haben Sie mit krebserzeugenden Aerosolen oder gefährlichen Spritzern von Flüssigkeiten zu tun, dann benötigen Sie Schutzkleidung vom Typ 4. Zum Schutz vor Flüssigkeiten benutzen Sie Schutzanzüge vom Typ 3. Diese sind flüssigkeitsdicht und bieten darüber hinaus auch den Schutz der höheren Typ 4, 5 und 6.
Zum Schutzanzug gehören passende Schutzhandschuhe. Diese schützen vor der Aufnahme gefährlicher Stoffe über die Haut. Bringen Sie im Vorfeld in Erfahrung, ob Ihre Mitarbeiter an Allergien, wie zum Beispiel Latex, leiden. Sollte dies der Fall sein, müssen Sie Alternativen suchen, zum Beispiel Schutzhandschuhe aus Neopren oder Butylkautschuk.
Wenn der Arbeitsgang mit dem krebserzeugenden Gefahrstoff nicht unter einem Abzug möglich ist, muss eine passende Atemschutzmaske getragen werden. Kann der Gefahrstoff über die Haut aufgenommen werden, ist eine Vollmaske zu tragen. Diese ist über die Kapuze eines Schutzanzugs zu tragen, so wird auch das Gesicht vor Exposition geschützt. Der Einsatz des Filters richtet sich nach den Erfordernissen des Gefahrstoffes: Partikel-, Gas- oder Kombifilter. Auch hier gilt: informieren Sie sich im Vorfeld über die besonderen Erfordernisse der Stoffe und Arbeitsplatzgrenzwerte, um den richtigen Filter auszuwählen.
Weiterführende Informationen zu krebserzeugenden Stoffen
Liste der krebserzeugenden, Keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Stoffe
TRGS 906 Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren
TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
TRGS 561 Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen
TRGS 554 Abgase von Dieselmotoren
TRGS 519 Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten