Masken und Maskenpflicht bleiben uns auch im Winter 2022 erhalten.

Masken und Maskenpflicht in 2022

Die aktuellen Sonderregelungen des Infektionsschutzgesetzes sind bis zum 30. September befristet, die Maskenpflicht bleibt jedoch bestehen. Zwischen dem 01. Oktober 2022 und dem 07. April 2023 soll es Lageangepasste Rechtsgrundlagen geben, das geht aus dem aktuellen Vorschlag des Gesundheits- und Justizministeriums hervor [1].

Die gute Nachricht ist: das Konzept erteilt Lockdowns und Ausgangssperren eine klare Absage. Die Masken bleiben uns jedoch erhalten. In Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und dem öffentlichen Personenfernverkehr zum Beispiel. Laut Justizminister Dr. Buschmann können die Bundesländer die Maskenpflicht anlassbezogen auf weitere Räume des öffentlichen Lebens ausweiten. Dies umfasst auch Innenräume. In Schulen soll es jedoch keine pauschale Maskenplicht geben. Schüler ab der fünften Klasse sollen während des Unterrichts Masken tragen, wenn auf diese Weise die Fortführung des Präsenzunterrichts gesichert werden kann.

Welche Corona Maßnahmen sind geplant?

Bundesweit gelten zwischen dem 01. Oktober 2022 und dem 07. April 2023 folgende Maßnahmen:

  • Maskenpflicht in Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr
  • Maskenpflicht in Krankenhäusern und voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie vergleichbaren Einrichtungen
  • Maskenpflicht für Angestellte im ambulanten Pflegedienst und vergleichbaren Dienstleistungen
  • Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

Die Maskenpflicht entfällt, wenn:

  • die Maske eine notwendige Behandlung erschwert
  • Bewohnern und Bewohnerinnen von Pflegeeinrichtungen sich in ihren persönlichen Räumen aufhalten
  • bei Kindern unter sechs Jahren
  • bei Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit

Die einzelnen Bundesländer können weitere Maßnahmen ergreifen, um den Weiterbetrieb des Gesundheitssystems und anderer kritischer Infrastruktur zu garantieren.

Welche Masken kann ich tragen?

Wir empfehlen auch weiterhin FFP2-Atemschutzmasken zu tragen. Diese schließen dichter am Gesicht ab, als dies bei OP-Masken (auch als medizinische Maske bezeichnet) oder non-medical Mund-Nasen-Schutz der Fall ist. Achten Sie beim Kauf einer Maske auf das CE-Kennzeichen, fehlt es, ist die Maske nicht zertifiziert und setzt Sie wohlmöglich einem Risiko aus.

FFP2 Masken ohne Ventil erfüllen die Anforderungen der Maskenpflicht
FFP2 Maske ohne Ventil “Fish Typ”

Achten Sie auch weiterhin auf sich. Weitere Hinweise und aktuelle Meldungen zu Corona Maßnahmen finden Sie hier.

FFP-Schutzklassen im Überblick

FFP-Schutzklassen im Überblick

Staublunge? Krebs? Unangenehme Gerüche? Nein, danke! Atemschutzmasken sind bei vielen Arbeitsschritten und Arbeitsplätzen nicht wegzudenken. Dienen sie doch dem Schutz unserer Atemwege und damit auch unserer Gesundheit im Allgemeinen.

Doch jeder Arbeitsplatz stellt andere Anforderungen. Damit Sie und ihre Maske diesen Anforderungen gerecht werden können, gibt es hier eine Erklärung zu den FFP-Schutzklassen.

Zwei Faktoren bedingen die Höhe der Schutzklasse maßgeblich: zum ersten der oder die vorhandenen Gefahrstoffe am Arbeitsplatz. Zweitens die Konzentration dieser Stoffe in der Luft, hierbei spielt auch der Zeitraum in welchem Sie dem Gefahrstoff ausgesetzt sind eine Rolle.

Aus diesen Faktoren wird der Arbeitsplatzgrenzwert, kurz AGW, abgeleitet. Er gibt die durchschnittliche Konzentration eines gegebenen Gefahrstoffes in der Luft, sowie einen bestimmten Zeitraum an, in dem keine Gesundheitsschädigung zu erwarten ist.

AGW-Angaben sind i.d.R. in
mg/m³ oder ml/m³ angegeben. Links, zu weiteren Information finden
Sie weiter unten.

FFP1-Masken

Kommen am Arbeitsplatz ausschließlich ungiftige Feststoffe vor, ist diese Schutzklasse die richtige für Sie. Partikel mit einer Größe bis zu 0,6 µm werden
zu mindestens 80% herausgefiltert.

Die Überschreitung des AGW darf maximal das 4-fache betragen. Ist die Konzentration höher, wählen Sie die nächsthöhere Schutzklasse.

FFP1 Masken sind ausreichend bei: ungiftigen Stäuben wie: Zellstoff, Zement, Kalk, Gips, Eisenrost, Holz, Hausstaub. Atemschutzmasken dieser Klasse sind auch für Pollen-Allergiker geeignet.

FFP2-Masken

Haben Sie es an Ihrem Arbeitsplatz mit gesundheitsschädlichen und erbgutverändernden Stoffen zu tun? Dann benötigen Sie diese Schutzklasse. Partikel mit
einer Größe bis zu 0,6 µm werden zu mindestens 94% herausgefiltert.

Die Überschreitung des AGW darf maximal das 10-fache betragen. Ist die Konzentration höher, wählen Sie die nächsthöhere Schutzklasse.

FFP2 Masken sind ausreichend bei: giftigen Stäuben wie Kalziumoxid, Betonstaub, Granit oder Zinkoxidrauch. Gesundheitsschädlichen Rauch
und Aerosolen. Weiterhin im Umgang mit Schimmel oder Bakterien der Risikogruppe 2.

FFP3-Masken

 Diese FFP-Schutzklasse bietet den höchstmöglichen Schutz gegenüber belasteter Luft.

In dieser Schutzklasse müssen mindestens 99% aller Partikel bis zu einer Größe von 0,6 µm herausgefiltert werden. Diese Masken schützen Sie gegen giftige,
krebserregende und radioaktive Partikel und das bis zum 30-fachen Überschreiten des AGW-Wertes.

FFP3 Masken kommen zum Einsatz bei: giftigen und gesundheitsschädlichen Stäuben, Rauch und Aerosolen, Umgang mit Viren und Bakterien der Risikogruppe 3, Pilzsporen, Asbest und Dieselruß.

Halb- und Vollmasken

Haben Sie es an Ihrem Arbeitsplatz mit giftigen Dämpfen oder Gasen zu tun, z.B. als Lackierer, verwenden Sie unbedingt höherwertigen Atemschutz, da FFP-Masken Sie nicht vor dieser Art Belastung schützen.

Hier empfehlen wir Ihnen eine Halb- oder Vollmaske mit Filtersystem, da diese dichter am Gesicht sitzen und die Schutzwirkung erhöhen. Durch schraub- oder steckbare Filter können Sie schnell auf wechselnde Umgebungsbedingen reagieren.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:

TRGS 900 “Arbeitsplatzgrenzwerte”

TRGS 402 “Ermitteln und Beurteilen der Gefährdung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition”

Für Informationen zum Thema Corona und Atemschutzmasken, empfehlen wir Ihnen unser kostenloses E-Learning-Modul zum Thema.

Weitere Links zum Thema:

Arbeitsschutz und Corona