Masken und Maskenpflicht bleiben uns auch im Winter 2022 erhalten.

Masken und Maskenpflicht in 2022

Die aktuellen Sonderregelungen des Infektionsschutzgesetzes sind bis zum 30. September befristet, die Maskenpflicht bleibt jedoch bestehen. Zwischen dem 01. Oktober 2022 und dem 07. April 2023 soll es Lageangepasste Rechtsgrundlagen geben, das geht aus dem aktuellen Vorschlag des Gesundheits- und Justizministeriums hervor [1].

Die gute Nachricht ist: das Konzept erteilt Lockdowns und Ausgangssperren eine klare Absage. Die Masken bleiben uns jedoch erhalten. In Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und dem öffentlichen Personenfernverkehr zum Beispiel. Laut Justizminister Dr. Buschmann können die Bundesländer die Maskenpflicht anlassbezogen auf weitere Räume des öffentlichen Lebens ausweiten. Dies umfasst auch Innenräume. In Schulen soll es jedoch keine pauschale Maskenplicht geben. Schüler ab der fünften Klasse sollen während des Unterrichts Masken tragen, wenn auf diese Weise die Fortführung des Präsenzunterrichts gesichert werden kann.

Welche Corona Maßnahmen sind geplant?

Bundesweit gelten zwischen dem 01. Oktober 2022 und dem 07. April 2023 folgende Maßnahmen:

  • Maskenpflicht in Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr
  • Maskenpflicht in Krankenhäusern und voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie vergleichbaren Einrichtungen
  • Maskenpflicht für Angestellte im ambulanten Pflegedienst und vergleichbaren Dienstleistungen
  • Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

Die Maskenpflicht entfällt, wenn:

  • die Maske eine notwendige Behandlung erschwert
  • Bewohnern und Bewohnerinnen von Pflegeeinrichtungen sich in ihren persönlichen Räumen aufhalten
  • bei Kindern unter sechs Jahren
  • bei Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit

Die einzelnen Bundesländer können weitere Maßnahmen ergreifen, um den Weiterbetrieb des Gesundheitssystems und anderer kritischer Infrastruktur zu garantieren.

Welche Masken kann ich tragen?

Wir empfehlen auch weiterhin FFP2-Atemschutzmasken zu tragen. Diese schließen dichter am Gesicht ab, als dies bei OP-Masken (auch als medizinische Maske bezeichnet) oder non-medical Mund-Nasen-Schutz der Fall ist. Achten Sie beim Kauf einer Maske auf das CE-Kennzeichen, fehlt es, ist die Maske nicht zertifiziert und setzt Sie wohlmöglich einem Risiko aus.

FFP2 Masken ohne Ventil erfüllen die Anforderungen der Maskenpflicht
FFP2 Maske ohne Ventil “Fish Typ”

Achten Sie auch weiterhin auf sich. Weitere Hinweise und aktuelle Meldungen zu Corona Maßnahmen finden Sie hier.

Kann man FFP2 Masken wiederverwenden?

Der Mund-Nasen-Schutz hat ausgedient, die Community-Maske ist schon in Vergessenheit geraten. Um das Risiko einer Infektion mit Corona zu senken, sind FFP2 Masken seit kurzem vielerorts Pflicht. Die Schutzwirkung von FFP2 Masken ist bei richtiger Anwendung höher, als die von Mund-Nasen Schutz oder selbst genähten Community Masken. Doch dieses Plus an Schutz schlägt sich auch im Preis nieder.

Die Frage nach der Wiederverwertbarkeit von FFP2 Masken ist durchaus berechtigt. Grundsätzlich muss hier zwischen dem Einsatz im Gesundheitswesen und dem privatem Einsatz unterschieden werden.

Ist ein erhöhtes Infektionsrisiko gegeben, zum Beispiel beim Umgang mit SARS-CoV-2-infizierten Personen, sind die Masken nach gebrauch zu entsorgen. Dies hilft das weiteren Infektionsrisiken vorzubeugen.

Anders sieht es aus, wenn die Maske im Privatgebrauch nur kurz, zum Beispiel beim Einkaufen, getragen wird und von einer geringen Erregerbelastung ausgegangen werden kann.

Wie kann man FFP2 Masken zu Hause desinfizieren?

Untersuchungen haben ergeben, dass das SARS-CoV-2 Virus bei Raumtemperatur zwischen 19°C-21°C mehrere Tage auf einer getragenen Maske infektiös bleibt [1]. Die Wiederverwendung von FFP2 Masken kann also nur Personenbezogen stattfinden. Tauschen Sie Ihre Masken nicht mit Ihrem Partner oder Ihren Kindern. Durch das Tragen der Maske landen Erreger Ihrer Haut-, Mund, und Nasenflora in der Maske, die nicht vollständig reduziert werden können.

Trocknen bei Raumtemperatur

Lassen Sie eine getragenen FFP2 Maske sieben Tage lang bei Zimmertemperatur auslüften. Die Maske soll dabei aufgeklappt an einen der Riemen auf. Beachten Sie auch die Hinweise zum richtigen Auf- und Absetzen der Maske. Hängen Sie die Masken nicht über Heizkörpern auf, Temperaturen zwischen 30°C und 40°C bieten ideale Wachstumsbedingen für Bakterien und Pilze.

Trocknen bei 80°C für 60 Minuten

Eine weitere Möglichkeit zur Desinfektion von FFP2 Masken für den Privatgebrauch, ist Hitze. Studien haben ergeben, dass SARS-CoV-2-Erreger bei 70°C noch über eine Stunde lang infektiös in bzw. auf der Maskenoberfläche verbleiben. Erst bei einer Temperatur von 80°C (trockene Hitze) über 60 Minuten sind keine infektiösen SARS-CoV-2 Erreger mehr nachweisbar [2]. Diese Möglichkeit eignet sich allerdings nur für faltbare Masken ohne Kunststoffanteile. Formstabile Masken mit Kunststoffkörper verlieren unter Hitzeeinwirkung ihre Schutzfunktion.

Prüfen Sie mit einem geeigneten Thermometer, ob die Temperatur im Ofen wirklich bei 80°C liegt. Legen Sie sauberes Backpapier auf den Rost. Darauf legen Sie die zu desinfizierende Maske. Behandeln Sie die Masken mehrerer Personen gleichzeitig, dann kennzeichnen Sie die Masken bevor Sie mit der Desinfektion beginnen. Lassen Sie die Masken nach 60 Minuten außerhalb des Ofens auskühlen.

10 Minuten kochen im Gefrier- oder Kochbeutel

Legen Sie die Maske in einen geeigneten Plastikbeutel, streichen Sie die Luft aus dem Beutel, bevor Sie ihn verschließen. Achten Sie darauf das in den verschlossenen Beutel kein Wasser eindringen kann. So verhindern Sie, das sich die enthaltene Luft im Beutel ausdehnt und ihn zum Zerplatzen bringt. Bringen Sie das Wasser im Topf zum Kochen.

Das Wasser sollte mindestens 3cm hoch im Topf stehen, achten Sie darauf das der Beutel im Topf nicht den Boden berührt. Kochen Sie den Beutel für 10 Minuten und nehmen ihn dann heraus. Hängen Sie die Maske nun zum abkühlen auf, prüfen Sie anschließend, ob die Maske noch eng an Ihrem Gesicht anliegt. Auf diese Weise können Sie eine Maske drei mal desinfizieren, bevor sie entsorgt werden muss.

Wie oft können FFP2 Masken desinfiziert werden?

Entsorgen Sie die Maske spätestens nach der fünften Desinfektion. Sollte die Maske beim Tragen sehr feucht werden, entsorgen Sie die Maske danach sofort. Haben Sie die Maske durch Kochen im Gefrier- oder Kochbeutel desinfiziert, dann entsorgen Sie die Maske nach der dritten Desinfektion.

Weitere Informationen

Hinweise des Bundesministeriums für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zur Verwendung von Mund-Nasen-Bedeckungen [3]

SARS-CoV-2 FAQ Bundesanstalt für Arbeitsschutz (Baua) [4]

Robert-Kich-Institut (rki) Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2 /COVID-19 [5]

Wie kann ich mich vor Fake-Masken schützen

Wie kann ich mich vor Fake-Masken schützen.

Vier Milliarden ungeprüfter und eventuell mangelhafter FFP2-Masken sind seit 2020 in Deutschland im Verkauf. In Geschäften in der Einkaufspassage, im Internet und in Apotheken.

Damit Sie sich ausreichend schützen, zeigt Ihnen dieser Artikel, woran Sie wirkungslose Fake-Maske erkennen.

Warum befinden sich diese Masken überhaupt im Verkauf?

Die Corona Pandemie hat die Nachfrage nach medizinischen Mund-Nasen-Schutz (MNS) und Partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP2)  stark erhöht. Das Ergebnis war ein Versorgungsengpass.

Sonderzulassungen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemäß § 11 Abs.1 Medizinproduktgesetz a.F. (MPG) bzw. § 7 Abs. 1 Medizinproduktrecht-Durchführungsgesetz (MPDG) waren eine Gegenmaßnahme. Diese Sonderzulassung erlaubten es, dass Medizinprodukte ohne Konformitätsverfahren gemäß der Richtline 93/94/EWG per Sonderzulassung gemäß § 11 Abs. 1 MPG a.F. bzw. § 7 Abs. 1 MPDG in den Verkehr kamen. Diese Produkte besitzen kein CE-Kennzeichen.

Der Versorgungsengpass gilt mittlerweile als beendet. Seit dem 01. Juni 2020 werden Anträgen auf Sonderzulassungen nach § 7 Abs. 1 MDPG nicht mehr stattgegeben. Vor diesem Stichtag genehmigte Anträge, bekamen eine Auslauffrist bis spätestens 31.08.2020.

Woran erkenne ich Masken die keine CE-Kennzeichnung haben?

Suchen Sie beim Kauf einer Maske nach der CE-Kennzeichnung. Diese befindet sich sichtbar auf der Verpackung oder auf dem Produkt. Die Kennzeichnung besteht aus dem CE-Zeichen sowie einem vierstelligen Zahlencode. Der Code gibt die Prüfstelle an, welche für die Prüfung des Produkts verantwortlich ist. Fehlt dieser Zahlencode oder die gesamte Kennzeichnung, handelt es sich um ein Produkt, welches das gängige Prüfverfahren nicht absolviert hat. Diese Masken entsprechen nicht den EU-Bestimmungen. 

Zu den massenhaft importierten Masken, gehört das chinesische Model „KN95“. Die KN95 wurde nach dem Chinesischen Standard GB2626-2006 produziert und getestet. Diese Norm war mit der EU-Richtlinie 149:2006 für FFP2 Masken vergleichbar. Erfüllten die KN95-Masken die chinesische Richtlinie, konnten sie per Sonderzulassung als „FFP2-Maske“ in Umlauf kommen.

Seit dem 01.07.2021 gilt für die KN95-Masken die Norm GB2626-2019. Die KN95-Masken in Deutschland, die noch nach GB2626-2006 geprüft wurden, sind weiterhin im Umlauf.

Was muss ich beim Kauf von Masken beachten?

Um schnell auf den Engpass reagieren zu können, wurde ein vereinfachter Prüfgrundsatz entwickelt, der klären soll, ob die das Produkt eine Der “vereinfachte Prüfgrundsatz” war ein Lösungsansatz für den Engpass. Dieser klärt, ob das Produkt die nötige Schutzwirkung bietet. Dieser vereinfachte Prüfgrundsatz ersetzt die EU-Baumusterprüfung nicht. Hat das Produkt den Test bestanden, bekam es von der Prüfstelle ein Zertifikat. Die Menge der nach Europa importierten Masken war jedoch zu groß. Viele Masken wurden nicht geprüft und zertifiziert. Es befanden sich schätzungsweise 4 Milliarden ungeprüfte Masken im Umlauf (Quelle:WISO)

Für getestete Masken liegt ein Zertifikat der jeweiligen Prüfstelle vor. Händler und Verkäufer sind verpflichtet Ihnen dieses Zertifikat beim Verkauf auszuhändigen oder auf Anfrage vorzulegen.

Im Internet kursierten Meldungen zu gefälschten Zertifikaten für Masken.

Die Meldungen berichteten von einer Vielzahl an Zertifikaten von Prüfstellen für Medizinprodukte. Die Zulassung für Medizinprodukte umfasst keine Persönliche Schutzausrüstung, wie FFP2-Masken.

Wie schütze ich mich?

Wenn Sie sich unsicher sind, nutzen Sie folgende Quellen, um sich über geprüfte Produkte zu informieren.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz BAuA führt eine Liste mit gefährlichen Produkten. Finden Sie ein Produkt in dieser Liste, sehen Sie vom Kauf ab.

Sind Sie sich bezüglich einer CE-Kennzeichnung auf PSA nicht sicher? Dann suchen Sie den vierstelligen-Code in der NANDO-Datenbank. Diese listet alle offiziellen Prüfstellen in der EU auf. Ist der vierstellige Code oder die notifizierte Stelle die das Zertifikat ausgestellt hat dort nicht gelistet. Könnte es sich bei dem Produkt um ein nicht geprüftes handeln bzw. um ein gefälschtes Zertifikat.

FFP-Schutzklassen erklärt

Arbeitsschutz und Corona

Begriffserklärung “non medical”

Was bedeutet non medical?

Was bedeutet non-medical?

Auf meiner Atemschutzmaske steht “non-medical”. Kann ich diese Maske tragen?

Die Liste der Abkürzungen mit Corona Bezug fühlt sich so lang, wie die Pandemie selbst. Jetzt neu: “non-medical”. Was gilt für mich? Schützt diese Maske mich und andere vor Corona und anderen Krankheiten?

Non-medical Mund-Nasen-Schutz erfüllen nicht den OP-Standard (EN 14683). Selbiges gilt für den Hinweis “not for medical use”. Es handelt sich bei diesen Masken nicht um Medizinprodukte. Sie sind in der Regel unsteril und kommen in OP-Sälen oder Reinräumen nicht zum Einsatz.

Corona Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr- sind non-medical Masken geeignet?

Die Corona Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr zielt auf Fremdschutz ab. Sie schützen andere, indem die Maske Tröpfchen in Ihrer Ausatemluft aufhält. Gleichzeitig reduzieren Sie das Risiko den Erreger selber aufzunehmen. Beachten Sie auch die angepassten Regelungen ab Herbst 2022.

Was kann ich außerdem tun, um mich zu schützen?

Sie können nicht alle Kontakte vermeiden. Achten Sie weiterhin auf genügend Abstand zu anderen Menschen. Genauer gesagt: halten Sie 1,5 m Abstand, wann immer es geht. Achten Sie darüber hinaus auf Handhygiene und waschen Sie sich regelmäßig die Hände. Benutzen Sie Seife und seien Sie gründlich. Kaufen Sie nur Masken mit CE-Kennzeichen. Weitere Informationen dazu finden Sie  hier.

Und wie sieht es mit dem Arbeitsschutz aus?

Beachten Sie die angepassten Regeln die für den Arbeitsschutz während der Corona-Pandemie gelten. Informationen finden Sie hier. LAden Sie sich unsere Sars-CoV-2 Betriebsanweisung hier gratis herunter. Ein gratis E-Learning Modul zum Thema Corona und Atemschutzmasken finden Sie hier.

Sie suchen eine Atemschutzmaske?

medizinische FFP2-Maske “Fish-Typ”

Unser Online-Shop bietet Ihnen ein breites Angebot an FFP-Atemschutzmasken, Halbmasken, Vollschutzmasken, sowie Filtern für verschiedene Anwendungsbereiche an. Schauen Sie vorbei, wir beraten Sie gern.

Tags: non medical, Atemschutz, Corona, Was bedeutet non medical?

Arbeitsschutz und Corona – Infos und Dokumente

Irgendwas mit Corona, schon das ganze Jahr. Heute: Arbeitsschutz und Corona.

Corona, Covid-19 und SARS-CoV-2 sind definitiv die Wörter, die das Jahr 2020 prägen werden, wie sonst keine. Monatelange Berichterstattung aus aller Welt. Dazu kommen zahllose Prognosen, Studien und Forschungsergebnisse. Auch ohne Fake-News und Verschwörungstheorien, wäre es schwer da den Überblick zu behalten.

Aus diesem Grund möchten wir Ihnen diese gesammelten Informationen anbieten. Hierbei handelt es sich um Maßgaben, Vorschläge und Informationen aus öffentlichen Quellen, wie dem Robert-Koch-Institut oder dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, kurz BAMS. Selbstverständlich sind alle diese Informationen kostenlos zugänglich.

Maßnahmen gegen Corona im Arbeitsschutz

Wir haben das ganze noch mit unseren eigenen, hoffentlich hilfreichen, Dokumenten ergänzt. So finden Sie in unserem Sortiment jetzt auch eine Corona Betriebsanweisung und ein kurzes E-Learning-Modul zu den verschiedenen Typen von Atemschutzmasken. Selbstverständlich sind diese Dokumente auch kostenfrei erhältlich.

Corona Betriebsanweisung und weitere Dokumente

Für den Arbeitsplatz relevante Informationen sind in dieser ausfüllbaren Betriebsanweisung zum Coronavirus SARS-CoV-2 / Covid-19 enthalten.

Betriebsanweisungen müssen vom Arbeitgeber bereitgestellt werden

Unser neues E-Learning Modul Atemschutzmasken und Corona stellt kurz die verschiedenen Typen von Atemschutzmasken vor und erklärt, welche Maske Sie vor anderen Menschen schützt und welche andere Menschen vor Ihnen schützt.

Kostenloses E-Learning-Modul mit interaktiven Übungen und Informationen zum Thema Atemschutz und Corona

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS) hat im April ein ausführliches SARS-CoV-2 Maßnahmenkonzept veröffentlicht. Das hilft Ihnen als Unternehmen die richtigen betrieblichen Maßnahmen festzulegen, um für die Zukunft trotz „Corona“ für Ihre Beschäftigten dennoch sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Einen Link zum PDF finden Sie hier.

Atemschutzmasken sind jetzt wichtiger denn je

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat im gleichen Zeitraum eine Richtlinie zur Wiederverwendung von Mund-Nasen-Schutz und FFP-Masken veröffentlicht. Im Zuge der weltweiten Lieferschwierigkeiten und erschwerten Lieferbedingungen eine große Hilfe.

Als Abschluss haben wir noch zwei neue Produkte in der Kategorie Atemschutz aufgenommen. Um das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu minimieren und damit die Verbreitung von Covid-19 zu verlangsamen, bieten wir Ihnen ab sofort diese medizinischen Masken an.

Wir hoffen, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen. Wenn Sie Fragen zum Thema Arbeitsschutz und Corona haben oder mehr über unsere Produktpalette wissen wollen, melden Sie sich über unser Kontaktformular.

Bleiben Sie gesund.

Weitere Informationen und Links zum Thema

FFP-Schutzklassen

Nicht zertifizierte Masken erkennen

FFP-Schutzklassen im Überblick

FFP-Schutzklassen im Überblick

Staublunge? Krebs? Unangenehme Gerüche? Nein, danke! Atemschutzmasken sind bei vielen Arbeitsschritten und Arbeitsplätzen nicht wegzudenken. Dienen sie doch dem Schutz unserer Atemwege und damit auch unserer Gesundheit im Allgemeinen.

Doch jeder Arbeitsplatz stellt andere Anforderungen. Damit Sie und ihre Maske diesen Anforderungen gerecht werden können, gibt es hier eine Erklärung zu den FFP-Schutzklassen.

Zwei Faktoren bedingen die Höhe der Schutzklasse maßgeblich: zum ersten der oder die vorhandenen Gefahrstoffe am Arbeitsplatz. Zweitens die Konzentration dieser Stoffe in der Luft, hierbei spielt auch der Zeitraum in welchem Sie dem Gefahrstoff ausgesetzt sind eine Rolle.

Aus diesen Faktoren wird der Arbeitsplatzgrenzwert, kurz AGW, abgeleitet. Er gibt die durchschnittliche Konzentration eines gegebenen Gefahrstoffes in der Luft, sowie einen bestimmten Zeitraum an, in dem keine Gesundheitsschädigung zu erwarten ist.

AGW-Angaben sind i.d.R. in
mg/m³ oder ml/m³ angegeben. Links, zu weiteren Information finden
Sie weiter unten.

FFP1-Masken

Kommen am Arbeitsplatz ausschließlich ungiftige Feststoffe vor, ist diese Schutzklasse die richtige für Sie. Partikel mit einer Größe bis zu 0,6 µm werden
zu mindestens 80% herausgefiltert.

Die Überschreitung des AGW darf maximal das 4-fache betragen. Ist die Konzentration höher, wählen Sie die nächsthöhere Schutzklasse.

FFP1 Masken sind ausreichend bei: ungiftigen Stäuben wie: Zellstoff, Zement, Kalk, Gips, Eisenrost, Holz, Hausstaub. Atemschutzmasken dieser Klasse sind auch für Pollen-Allergiker geeignet.

FFP2-Masken

Haben Sie es an Ihrem Arbeitsplatz mit gesundheitsschädlichen und erbgutverändernden Stoffen zu tun? Dann benötigen Sie diese Schutzklasse. Partikel mit
einer Größe bis zu 0,6 µm werden zu mindestens 94% herausgefiltert.

Die Überschreitung des AGW darf maximal das 10-fache betragen. Ist die Konzentration höher, wählen Sie die nächsthöhere Schutzklasse.

FFP2 Masken sind ausreichend bei: giftigen Stäuben wie Kalziumoxid, Betonstaub, Granit oder Zinkoxidrauch. Gesundheitsschädlichen Rauch
und Aerosolen. Weiterhin im Umgang mit Schimmel oder Bakterien der Risikogruppe 2.

FFP3-Masken

 Diese FFP-Schutzklasse bietet den höchstmöglichen Schutz gegenüber belasteter Luft.

In dieser Schutzklasse müssen mindestens 99% aller Partikel bis zu einer Größe von 0,6 µm herausgefiltert werden. Diese Masken schützen Sie gegen giftige,
krebserregende und radioaktive Partikel und das bis zum 30-fachen Überschreiten des AGW-Wertes.

FFP3 Masken kommen zum Einsatz bei: giftigen und gesundheitsschädlichen Stäuben, Rauch und Aerosolen, Umgang mit Viren und Bakterien der Risikogruppe 3, Pilzsporen, Asbest und Dieselruß.

Halb- und Vollmasken

Haben Sie es an Ihrem Arbeitsplatz mit giftigen Dämpfen oder Gasen zu tun, z.B. als Lackierer, verwenden Sie unbedingt höherwertigen Atemschutz, da FFP-Masken Sie nicht vor dieser Art Belastung schützen.

Hier empfehlen wir Ihnen eine Halb- oder Vollmaske mit Filtersystem, da diese dichter am Gesicht sitzen und die Schutzwirkung erhöhen. Durch schraub- oder steckbare Filter können Sie schnell auf wechselnde Umgebungsbedingen reagieren.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:

TRGS 900 “Arbeitsplatzgrenzwerte”

TRGS 402 “Ermitteln und Beurteilen der Gefährdung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition”

Für Informationen zum Thema Corona und Atemschutzmasken, empfehlen wir Ihnen unser kostenloses E-Learning-Modul zum Thema.

Weitere Links zum Thema:

Arbeitsschutz und Corona