Masken und Maskenpflicht in 2022

Die aktuellen Sonderregelungen des Infektionsschutzgesetzes sind bis zum 30. September befristet, die Maskenpflicht bleibt jedoch bestehen. Zwischen dem 01. Oktober 2022 und dem 07. April 2023 soll es Lageangepasste Rechtsgrundlagen geben, das geht aus dem aktuellen Vorschlag des Gesundheits- und Justizministeriums hervor [1].

Die gute Nachricht ist: das Konzept erteilt Lockdowns und Ausgangssperren eine klare Absage. Die Masken bleiben uns jedoch erhalten. In Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und dem öffentlichen Personenfernverkehr zum Beispiel. Laut Justizminister Dr. Buschmann können die Bundesländer die Maskenpflicht anlassbezogen auf weitere Räume des öffentlichen Lebens ausweiten. Dies umfasst auch Innenräume. In Schulen soll es jedoch keine pauschale Maskenplicht geben. Schüler ab der fünften Klasse sollen während des Unterrichts Masken tragen, wenn auf diese Weise die Fortführung des Präsenzunterrichts gesichert werden kann.

Welche Corona Maßnahmen sind geplant?

Bundesweit gelten zwischen dem 01. Oktober 2022 und dem 07. April 2023 folgende Maßnahmen:

  • Maskenpflicht in Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr
  • Maskenpflicht in Krankenhäusern und voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie vergleichbaren Einrichtungen
  • Maskenpflicht für Angestellte im ambulanten Pflegedienst und vergleichbaren Dienstleistungen
  • Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

Die Maskenpflicht entfällt, wenn:

  • die Maske eine notwendige Behandlung erschwert
  • Bewohnern und Bewohnerinnen von Pflegeeinrichtungen sich in ihren persönlichen Räumen aufhalten
  • bei Kindern unter sechs Jahren
  • bei Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit

Die einzelnen Bundesländer können weitere Maßnahmen ergreifen, um den Weiterbetrieb des Gesundheitssystems und anderer kritischer Infrastruktur zu garantieren.

Welche Masken kann ich tragen?

Wir empfehlen auch weiterhin FFP2-Atemschutzmasken zu tragen. Diese schließen dichter am Gesicht ab, als dies bei OP-Masken (auch als medizinische Maske bezeichnet) oder non-medical Mund-Nasen-Schutz der Fall ist. Achten Sie beim Kauf einer Maske auf das CE-Kennzeichen, fehlt es, ist die Maske nicht zertifiziert und setzt Sie wohlmöglich einem Risiko aus.

FFP2 Masken ohne Ventil erfüllen die Anforderungen der Maskenpflicht
FFP2 Maske ohne Ventil “Fish Typ”

Achten Sie auch weiterhin auf sich. Weitere Hinweise und aktuelle Meldungen zu Corona Maßnahmen finden Sie hier.

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